Rechtsprechung
BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 263 StGB; § 52 StGB
Betrug beim Selbstbedienungstanken; Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung; unterschiedliche Konkurrenzverhältnisse bei gleichem Schuldumfang kein Kriterium für Strafbemessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 263 StGB, § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 25 Abs. 2 StGB, § 52 StGB, § 265 StPO, § 337 StPO, § 250 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Verabredung zur Betankung eines Pkw ohne Bezahlung des Kraftstoffs; Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit versuchtem Betrug
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 263
Verabredung zur Betankung eines Pkw ohne Bezahlung des Kraftstoffs; Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit versuchtem Betrug - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsrecht: Tanken, ohne bezahlen zu wollen - Diebstahl oder Betrug?
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 19.10.2021 - 1 KLs 302 Js 8818/19
- BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 277
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11
Tanken ohne zu bezahlen als (versuchter) Betrug oder Unterschlagung (Täuschung; …
Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
Wird der unter Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft durchgeführte Tankvorgang - wie hier - nicht vom Tankstellenpersonal bemerkt, ist der Täter wegen versuchten Betruges zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NJW 2012, 1092 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 74/21). - BGH, 12.08.2021 - 3 StR 474/20
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung
Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
b) Zutreffend haben sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Beschwerdeführer ausgeführt, dass sich der Angeklagte nach dem für die rechtliche Bewertung des vermögensschädigenden Verhaltens maßgeblichen äußeren Erscheinungsbild nicht wegen einer besonders schweren räuberischen Erpressung strafbar gemacht hat; er ist stattdessen des besonders schweren Raubes nach § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 25 Abs. 2 StGB schuldig (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; vom 12. August 2021 - 3 StR 474/20). - BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
Bei natürlicher Betrachtungsweise stellt sich das gesamte Tätigwerden des Angeklagten auch aus der Sicht eines Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun dar (sogenannte natürliche Handlungseinheit) und steht daher im Verhältnis der Tateinheit im Sinne von § 52 StGB zueinander (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 6).
- BGH, 22.10.2009 - 3 StR 372/09
Schwerer Raub; erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen mit …
Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
b) Zutreffend haben sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Beschwerdeführer ausgeführt, dass sich der Angeklagte nach dem für die rechtliche Bewertung des vermögensschädigenden Verhaltens maßgeblichen äußeren Erscheinungsbild nicht wegen einer besonders schweren räuberischen Erpressung strafbar gemacht hat; er ist stattdessen des besonders schweren Raubes nach § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 25 Abs. 2 StGB schuldig (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; vom 12. August 2021 - 3 StR 474/20). - BGH, 09.03.2021 - 6 StR 74/21
Betrug (Tankbetrug: Bemerken durch Tankstellenbeschäftigten; Irrtumserregung)
Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
Wird der unter Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft durchgeführte Tankvorgang - wie hier - nicht vom Tankstellenpersonal bemerkt, ist der Täter wegen versuchten Betruges zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NJW 2012, 1092 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 74/21). - BGH, 21.03.2019 - 3 StR 458/18
Einheitliche Tat aufgrund einer Bewertungseinheit beim (bewaffneten) Bandenhandel …
Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
Angesichts der Einsatzstrafe von fünf Jahren sowie der einbezogenen Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist es auszuschließen, dass das Landgericht bei zutreffender Rechtsanwendung eine geringere Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hätte, zumal die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei wie hier unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12; vom 21. März 2019 - 3 StR 458/18, NStZ 2020, 232, 233). - BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12
Gewerbsmäßiger Betrug (Tateinheit bei Schneeballsystemen)
Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22
Angesichts der Einsatzstrafe von fünf Jahren sowie der einbezogenen Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist es auszuschließen, dass das Landgericht bei zutreffender Rechtsanwendung eine geringere Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hätte, zumal die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei wie hier unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12; vom 21. März 2019 - 3 StR 458/18, NStZ 2020, 232, 233).
- BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung
Es ist deshalb nur eine Tat im Rechtssinne (§ 52 StGB) gegeben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 5 StR 144/20, Rn. 8; und vom 8. November 2022 - 5 StR 318/22, Rn. 8).